Version 1 vom 24.09.2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen von birdiebook (Peter Wenzel, Parkstr. 47, Baesweiler, Deutschland) für die Software „birdiebook – Housekeeping on Demand“. Stand: Version 1.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software birdiebook zwischen birdiebook (nachfolgend „Anbieter“) und Hotelbetrieben bzw. Hotelgesellschaften (nachfolgend „Kunde“).
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die webbasierte Software birdiebook („Housekeeping on Demand“) zur Nutzung über das Internet bereit (Software as a Service). Hotelgäste können damit über einen QR-Code Housekeeping-Wünsche für ihr Zimmer übermitteln; das Hotel verwaltet diese Wünsche in Dashboard, Rezeption und Verwaltung.
(2) Der Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf birdiebook.de und dem vereinbarten Tarif. Der Anbieter entwickelt die Software weiter; dabei bleiben die wesentlichen Funktionen erhalten.
(3) Nicht geschuldet sind Hardware, Internetzugang, der Druck von Zimmerkarten sowie die Anbindung an Systeme Dritter, soweit nicht gesondert vereinbart.
(1) Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Anbieters in Textform (z. B. E-Mail) oder durch Freischaltung des Kundenzugangs zustande.
(2) Wird eine kostenlose Testphase vereinbart, kann der Kunde die Software in diesem Zeitraum ohne Vergütung nutzen. Kündigt der Kunde nicht bis zum Ende der Testphase in Textform, geht die Testphase in den vereinbarten kostenpflichtigen Vertrag über.
(3) Demo-Zugänge zum Demo-Hotel dienen ausschließlich dem Kennenlernen der Software. Sie sind kostenlos, können jederzeit beendet werden und enthalten nur erfundene Beispieldaten.
(1) Der Anbieter stellt die Software mit einer angestrebten Verfügbarkeit von 98 % im Jahresmittel bereit. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsarbeiten, die möglichst außerhalb der üblichen Geschäftszeiten erfolgen, sowie Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen (z. B. Störungen des Internets oder des Rechenzentrums).
(2) Der Anbieter sichert die Daten des Kunden regelmäßig.
(3) Support erfolgt per E-Mail an peter@wenzelpeter.de an Werktagen (Montag bis Freitag, außer gesetzlichen Feiertagen in Nordrhein-Westfalen). Der Anbieter bemüht sich, Anfragen innerhalb eines Werktags zu beantworten.
(1) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, vergibt Zugänge nur an eigene Mitarbeitende und entzieht sie bei deren Ausscheiden. Er informiert den Anbieter unverzüglich, wenn Zugangsdaten Unbefugten bekannt geworden sein könnten.
(2) Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, die er in der Software hinterlegt (z. B. Hotelname, Logo, Texte, Spendenprojekte), und stellt sicher, dass diese keine Rechte Dritter verletzen.
(3) Der Kunde informiert seine Gäste in geeigneter Weise über die Datenverarbeitung (insbesondere in seiner Datenschutzerklärung) und schließt mit dem Anbieter den Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
(4) Kündigt der Kunde gegenüber seinen Gästen eine Spende für nicht gereinigte Zimmer an, ist er selbst für die Durchführung der Spende verantwortlich. Der Anbieter stellt hierfür nur die Auswertung bereit.
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Tarif (z. B. Preis pro Zimmer und Monat, Mindestbetrag je Hotel, einmalige Einrichtungsgebühr). Maßgeblich ist die Zahl der in der Software aktiven Zimmer zum Rechnungsdatum, sofern keine feste Zimmerzahl vereinbart ist.
(2) Die Vergütung wird je nach Vereinbarung monatlich oder jährlich im Voraus in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Rechnungen werden elektronisch per E-Mail versandt.
(3) Solange der Anbieter die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet, wird keine Umsatzsteuer berechnet. Andernfalls verstehen sich alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(4) Der Anbieter kann die Preise mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Beginn eines Abrechnungszeitraums anpassen. Erhöht sich der Preis um mehr als 5 %, kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen.
(1) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Der Anbieter kann für Mahnungen angemessene Mahngebühren verlangen.
(2) Ist der Kunde nach einer Zahlungserinnerung und zwei Mahnungen mit einem nicht unerheblichen Betrag in Verzug, kann der Anbieter den Zugang zur Verwaltung der Software vorübergehend einschränken, nachdem er dies in der zweiten Mahnung mit einer Frist von mindestens sieben Tagen angekündigt hat. Die Bestellfunktion für Gäste sowie Dashboard und Rezeption bleiben auch während der Einschränkung nutzbar. Die Einschränkung wird unverzüglich nach Zahlungseingang aufgehoben.
(3) Weitergehende Rechte, insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung, bleiben unberührt.
(1) Der Vertrag beginnt mit der Freischaltung bzw. dem Ende einer vereinbarten Testphase und hat eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von zwei Monatsbeträgen in Verzug ist.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform.
(5) Nach Vertragsende kann der Kunde seine Daten innerhalb von 30 Tagen exportieren bzw. einen Export anfordern. Danach löscht der Anbieter die Daten des Kunden, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Mit Vertragsende verlieren die gedruckten QR-Codes ihre Funktion.
(1) Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht übertragbare Recht, die Software für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen und seinen Gästen die Gästefunktionen zur Verfügung zu stellen.
(2) Die mit der Software erstellten Zimmerkarten und Auswertungen darf der Kunde für eigene Zwecke verwenden. Alle Rechte an der Software verbleiben beim Anbieter.
(1) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (insbesondere Daten der Gäste und Mitarbeitenden des Kunden), schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser ist Bestandteil des Vertrags.
(2) Die Daten werden ausschließlich in Rechenzentren in Deutschland verarbeitet.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlte Vergütung.
(3) Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(5) Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.
Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aus sachlichen Gründen (z. B. Gesetzesänderungen, Weiterentwicklung der Software) erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Im Fall des Widerspruchs kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.